Individualvereinbarung

zwischen Anbieter und Kunde

§1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist der Entwurf, die Gestaltung und programmtechnische Umsetzung einer Website. Der Projektname ist:

1.2 Die Website soll folgende Bestandteile umfassen:

— Aufzählung der Bestandteile —

1.3 Ebenfalls Bestandteil des Vertrages ist

das Veröffentlichen der Website im Internet
das Anmelden der Website bei den gängigen Suchmaschinen auf fremden Server

§2 Pflichten des Anbieters

2.1 Der Anbieter verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website auf externem Server herzustellen und die Rechte an der Website dem Kunden zu überschreiben. Dieser Vertrag umfasst nicht die Pflicht des Vermieters zur Pflege und Wartung der Website. Eine solche Pflicht muss gesondert vereinbart werden.

2.2 Die Entstehung der Website erfolgt in vier Leistungsphasen:

a)    Entwicklungsphase:

Inhaltliches Konzept der Website
Framekonzept (Struktur der Website)
Tool-Verzeichnis (Kontakt, E-Mail, Newsletter, etc.)
Link-Verzeichnis

b)    Entwurfsphase:

Das Verknüpfen der einzelnen Seiten, Links und Tools in einer Basisversion auf Grundlage des Konzepts (Ergebnis der Entwicklungsphase), das die optische Gestaltung der Website erkennen lässt.

Der Abschluss der Entwurfsphase ist die Genehmigung der Basisversion durch den Kunden, sowie eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars.

c)     Herstellungsphase:

Herstellen der Endversion und Abstimmen mit dem Kunden
Finalisieren und Optimieren der Endversion
Abnahme der Endversion
Schlussrechnung

d)    Abschlussphase:

Verbinden der Website mit der Domain
Veröffentlichen der Website im Internet

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1  Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche Inhalte zur Verfügung, die vom Anbieter bei der Erstellung verwertet werden.

3.2  Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

3.3  Die einzubindenden Texte sind dem Anbieter digital im docx-Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

3.4  Die einzubindenen Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) sind dem Anbieter digital im jpg- oder png-Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

3.5  Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Basismaterialien und Inhalte spätestens unmittelbar nach Beendigung der Entwicklungsphase zur Verfügung zu stellen.

3.6  Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert dem Anbieter, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

3.7  Nach Entwicklung der Basisversion der Website durch den Anbieter, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch schriftliche Erklärung zu genehmigen.

3.8  Nach Entwicklung der Endversion der Website durch den Anbieter, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht verpflichtet sich der Kunde, die Endversion durch schriftliche Erklärung zu genehmigen.

§4 Abnahme

4.1  Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Eigentumsrechte der Website zu überschreiben. Entspricht die Website den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Abnahme der Website verpflichtet. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn der Anbieter seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

4.2  Nach Abnahme der Webseite und Aufforderung die Webseite Online zu stellen, ergibt sich eine vorbehaltlose Abnahme im Sinn § 640 BGB Abnahme.

§5 Vergütung

5.1  Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung von ____,__EUR inkl. 0 % Mehrwertsteuer laut Kleinunternehmerregelung.

(Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages.)

Für Zusatz- oder Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 45,00 EUR inkl. 0 % Mehrwertsteuer laut Kleinunternehmerregelegung.

5.2  Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen:

a)    Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundensatzabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden unverzüglich zu verständigen, sobald die erbrachten Leistungen zu einer Vergütung von mehr als 1500,00 EUR inkl. 0 % Mehrwertsteuer laut Kleinunternehmerregelung führen.

Die Parteien haben sich in einem solchen Fall zu verständigen, ob noch weitere Leistungen erbracht werden sollen und wie sie zu vergüten sind.

b)    Zusatzaufwendungen: Als vergütungspflichtige Zusatzaufwendungen gelten für jede vereinbarte Vergütungsart jene Aufwendungen, die der Anbieter vornimmt, weil der Kunde nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 7) oder nach Freigabe der Endversion (§ 3 Abs. 8) Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.

c)     Mehraufwendungen: Unabhängig von der Vergütungsart ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Anbieters mit einem Stundensatz von 45,00 EUR inkl. 0 % Mehrwertsteuer laut Kleinunternehmerregelung zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

§6 Zahlungsmodalitäten

6.1 Nach Abnahme der Basisversion (§ 2, 2.2, b) wird der Anbieter dem Kunden eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars gemäß §5, 5.1 in Rechnung stellen. Die Abschlagszahlung ist fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 7 Kalendertagen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 7 Kalendertagen.

6.2 Nach Abnahme der Endversion wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 7 Kalendertagen.

6.3  Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von gesetzlichen 9% über dem Basiszinssatz verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist.

§7 Urheberrechte und Verwertungsrechte

7.1  Der Anbieter überträgt dem Kunden sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website in ausschließlicher Form. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass der Kunde die gemäß §6 geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß §6 vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Anbieter.

7.2  An geeigneten Stellen wird in der Website auf die Urheberstellung des Anbieters hingewiesen und zwar in folgender Form:

Im Impressum

Wird ein Hinweis vereinbart, ist der Kunde nicht dazu berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.

§8 Gewährleistung und Haftung

8.1  Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2  Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

8.3  Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Website stützen und verpflichtet sich, dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8.4  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

§9 Fertigstellung der Website

Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart.

§10 Kündigung

10.1 Dieser Vertrag kann von Kunde und Anbieter nur aus wichtigem Grund in Schriftform gekündigt werden.

10.2 Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, dass der Kunde
- seine Mitwirkungspflichten gemäß §3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
- trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß §6.1 dieses Vertrages nicht nachkommt.

§11 Mängelansprüche und Verjährung

11.1 Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Kunden nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Inhalte oder von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Anbieter von Ansprüchen aufrund dieser Mängel frei.

11.2 Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Kunde die Mängel auf Kosten des Anbieters selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.

11.3 Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11.4 Die Ansprüche für Mangelbeseitigung verjähren in einem Monat.

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

12.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Unterschrift Anbieter
Unterschrift Kunde